Oft geht mit der Umstellung der Heizungsart (z.B. von Nachtspeicheröfen auf Infrarotheizung) auch eine Bausanierung wie z.B. neuer Putz, neuer Estrich, etc. einher. Auch bei einem Neubau ist alles noch “frisch” und dementsprechend mit hohem Feuchtigkeitsgehalt durchdrungen. Dieser Feuchtigkeitsgehalt der Bausubstanz wirkt sich aber gerade bei der Beheizung mittels Strahlungswärmeheizung eminent stark negativ aus, weil die Wärmeleitfähigkeit dann sehr hoch ist. Dies liegt daran, dass z.B. Wände bei hohem Feuchtigkeitsgehalt die Wärme viel stärker in das Wandinnere bzw. auf die andere Wandseite transportieren und dann kaum mehr Wärmeenergie für die Raumbeheizung übrig bleibt. Da die Infrarotheizung nun primär die Bausubstanz erwärmt und dabei viel Wärmeenergie in die Bausubstanz geleitet wird, ist in solchen Fällen im ersten Jahr oftmals mit sehr viel Heizenergieverbrauch zu rechnen und es wird nicht behaglich. Gerade bei Infrarotheizungen ist dieser Umstand weitaus stärker bemerkbar als bei konvektiven Heizungen, die ja primär die Raumluft erwärmen und somit im ersten Jahr weniger Energie zur Trocknung der Bausubstanz “verloren” geht. Der Vorteil von Infrarotheizungen ist also, dass die Wände zwar schneller austrocknen – der Nachteil ist aber, die Energiekosten können im ersten Jahr um einiges höher sein als geplant. Übrigens werden Infrarotheizungen deshalb ja auch oft zur Bautrocknung bei Feuchteschäden verwendet.